Eine klassische Rentenversicherung bringt heute nur noch wenige Zinsen...

Dennoch möchten die Menschen bei mehr Ertrag auch ein Sicherheitsnetz. Eine der Lösungen finden Sie hier.

Themen sind:

  • Klassik modern – Chance ohne Risiko
  • Überschussbeteiligung und Bezugsgröße
  • Indexauswahl
  • Index oder Verzinsung
  • Zuzahlung
  • Verzinsung der laufenden Beiträge
  • Einzahlung zu Beginn
  • Flexible Auszahlungen
  • Renditeminderung durch Versicherungskosten
  • Indexquote
  • Indexrendite
  • Realistische Renditechancen
  • Indexrendite aktuell
  • Tarifbaustein „PLUS“
  • Tarifbaustein „Kapitaloption“

Gerne sprechen wir diese Themen gemeinsam durch und finden eine Lösung für Sie. Kontaktieren Sie mich!


Grüne Rente


Rentenversicherung

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Muss ich meine private Rente versteuern?

Anders als bei der Riester- oder Rürup-Rente lassen sich die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden, steuerlich nicht mehr als Sonderausgaben geltend machen.

Die Beiträge zu Ihrer Privatrente bestreiten Sie also aus Ihrem Nettoeinkommen. Das muss allerdings kein Nachteil sein - denn von den späteren Rentenzahlungen wird dann nur ein geringer Ertragsanteil besteuert. Weil der persönliche Steuersatz im Alter wegen des weggefallenen Arbeitseinkommens meist deutlich niedriger ist, als während der aktiven Berufstätigkeit, ergeben sich häufig sogar steuerliche Vorteile.

Sonderfall Kapitalauszahlung

Wenn Sie eine Privatrente mit Kapitalauszahlung wählen, müssen Sie den Ertrag voll versteuern, sofern die Police nach 2004 abgeschlossen wurde. "Ertrag" ist der Unterschiedsbetrag zwischen den von Ihnen eingezahlten Beiträgen und der ausgezahlten Versicherungssumme - ähnlich den Zinsen, die Sie mit einer Geldanlage bei der Bank erzielen.

Tipp: Wenn Sie sich Ihr Kapital erst nach Vollendung des 62. Lebensjahrs (bei Abschluss vor dem 01.01.2012 mit 60 Jahren) und nach Ablauf von zwölf Jahren auszahlen lassen, müssen Sie sogar nur die Hälfte des Ertrags versteuern.

Vergleich und Angebot Rentenversicherung
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Risiko-Lebensversicherung - Sichern Sie Ihre Hinterbliebenen ab vor finanzieller Not

Risiko­lebens­versicherungen sind günstig und sinn­voll. Vor allem junge Familien gewinnen damit finanzielle Sicherheit: Bei Tod des Hauptver­dieners kann der Partner weiter für die Kinder sorgen. Gleiches gilt für unver­heiratete Paare: Sie haben keinen Anspruch auf gesetzliche Witwen- oder Witwerrenten. Auch Geschäfts­partner, die gemein­sam eine Firma aufbauen, können sich absichern.

Wichtige Aspekte sind hier: Nichtraucher, Motorradfahrer, Laufzeit, Eintrittsalter

In der Regel sollten Sie im Idealfall das 2 1/2 -fache Ihres Jahres-Einkommens absichern.