Nicht nur gefühlt werden Hochwassereignisse immer häufiger und heftiger. Klimaforscher haben ermittelt, dass Hochwasserereignisse mit fortschreitendem Klimawandel in größerem Ausmaß und in kürzeren Abständen erfolgen werden. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) hat fünf Irrtümer identifiziert, denen Gebäudeeigentümer und Gewerbetreibende aufsitzen: 1. Irrtum: Mein Gebäude ist nicht gefährdet. Für einen Großteil der Gebäudeeigentümer gilt immer noch die Gleichung "Fern vom Fluss = keine Gefahr". Der Irrtum, dass Überschwemmungen immer nur die anderen treffen, hält sich hartnäckig. Überflutungen durch Starkregen können jedoch jeden treffen! Unterstützt werden Überschwemmungen im urbanen Raum durch fortschreitende Flächenversiegelungen und Kanalisationen, die bei Starkregenereignissen nicht immer ausreichend dimensioniert sind. 2. Irrtum: Ich bin gegen Hochwasser versichert. Die klassischen Gewerbegebäude- oder Wohngebäudeversicherungen decken die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel ab. Elementarschäden wie z.B. Überschwemmungen und Erdbeben sind nicht automatisch mitversichert. In Deutschland sind nur ca. 40 % aller Wohngebäude gegen Hochwasser versichert. Zum Vergleich: 90 % aller Wohngebäude haben eine Sturmdeckung. 3. Irrtum: Für mein Gebäude ist kein Versicherungsschutz möglich. Weit verbreitet ist die Meinung, dass sich manche Gebäude nur schwer oder gar nicht gegen Überschwemmungen versichern lassen. Laut den Analysen von GDV und VDS sind 99 % der Gebäude in Deutschland versicherbar. Durch eine verbesserte Risikoanalyse, mobilen oder ständigen Hochwasserschutz und bauliche Schutzmaßnahmen können auch Gebäude versichert werden, die in der Vergangenheit keinen Versicherungsschutz bekamen. 4. Irrtum: Wenn das Wasser kommt, bin ich eh machtlos. Es gibt viele Möglichkeiten, wie Gebäudebesitzer Naturgefahren trotzen können. Grundsätzlich gilt: Ausweichen, Abwehren oder Nachgeben. 5. Irrtum: Im Ernstfall wird mir der Staat garantiert helfen. Bei den letzten großen Hochwassern in 2002 und 2013 hat der Staat noch zahlreiche Schäden beglichen. Inzwischen knüpfen aber viele Landesregierungen ihre Hilfen daran, ob sich der Betroffene um Versicherungsschutz bemüht hat. Erst mit dem Nachweis, dass der Betroffene keinen Versicherungsschutz bekommen hat, springt der Staat ein.
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