Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine Entscheidung sollte sorgfältig getroffen werden da sie sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirkt. Welche Krankenversicherung ist also die Richtige? Wie unterscheiden sich die einzelnen... [ mehr ]
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung können Sie die Leistungs-Lücken der gesetzlichen Krankenkasse schließen.
Der ideale Basis-Schutz als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung
Restkostenübernahme der Krankenkasse, Leistung bei Sehhilfen und Augenlaser-OPs
|
|
Seit 2015 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttogehalts, davon tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte. Kommt eine Krankenkasse mit dem Geld nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag erheben, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen müssen. Wenn die Kasse diesen Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder den bisherigen Zusatzbeitrag erhöht, können Sie sofort zu einer anderen, möglichst günstigeren Kasse wechseln.
Beitrag nur bis zur Bemessungsgrenze
Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gilt die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Ihr Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich höchstens nach diesem Betrag - auch wenn Sie tatsächlich mehr verdienen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2022 bei 5.550 Euro im Monat, das entspricht einem Jahres-Bruttoeinkommen von 66.600 Euro.
Beispiel: Sie verdienen als gesetzlich Versicherter 4.950 Euro im Monat. Ihre Kasse verlangt den allgemeinen Beitrag von 14,6 Prozent bis zu Höhe der aktuellen Bemessungsgrenze, das sind 706,28 Euro. Diese Summe - plus ein ggf. fälliger (kassenindividueller) Zusatzbeitrag - wird zur Hälfte von Ihrem Bruttogehalt einbehalten.