Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine Entscheidung sollte sorgfältig getroffen werden da sie sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirkt. Welche Krankenversicherung ist also die Richtige? Wie unterscheiden sich die einzelnen... [ mehr ]
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung können Sie die Leistungs-Lücken der gesetzlichen Krankenkasse schließen.
Der ideale Basis-Schutz als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung
Restkostenübernahme der Krankenkasse, Leistung bei Sehhilfen und Augenlaser-OPs
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Sie können in eine andere gesetzliche Kasse wechseln, sobald Sie mindestens 12 Monate lang Mitglied bei Ihrem bisherigen Krankenversicherer waren. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.
Seit 1. Januar 2021 hat die Bundesregierung den Wechsel der Krankenkasse vereinfacht: Um zu kündigen, genügt es, wenn Sie einen Mitgliedsantrag bei Ihrer neuen Krankenkasse stellen, diese übernimmt für Sie die Kündigung beim bisherigen Krankenversicherer.
Falls Ihre Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt, den Zusatzbeitrag erhöht oder ihre Leistungen einschränkt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, die 12-monatige Bindungsfrist entfällt.