Dennoch möchten die Menschen bei mehr Ertrag auch ein Sicherheitsnetz. Eine der Lösungen finden Sie hier.
Themen sind:
Gerne sprechen wir diese Themen gemeinsam durch und finden eine Lösung für Sie. Kontaktieren Sie mich!
Frühestens ab 62
Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus Ihrer Rürup-Vorsorge, wenn Sie das gesetzliche Rentenalter (je nach Geburtsjahr liegt das gesetzliche Rentenalter zwischen 65 und 67) erreicht haben. Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 62 beantragen - die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn erst ab dem gesetzlichen Rentenalter.
Die Leistungen aus Rürup-Verträgen werden grundsätzlich als monatliche Rente gewährt - lebenslang und ganz gleich, welches Alter Sie erreichen.
Vorsorge auch für die Familie
Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind nicht vererbbar, allerdings können Sie bereits bei Vertragsabschluss eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder die Kinder vereinbaren.
Die Ansprüche aus einer Rürup-Vorsorge dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden, auch die Auszahlung in einem einmaligen Betrag ist nicht möglich. Ab 2040 erstmals ausgezahlte Rürup-Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig, bis dahin gilt eine Übergangsregel.
Risikolebensversicherungen sind günstig und sinnvoll. Vor allem junge Familien gewinnen damit finanzielle Sicherheit: Bei Tod des Hauptverdieners kann der Partner weiter für die Kinder sorgen. Gleiches gilt für unverheiratete Paare: Sie haben keinen Anspruch auf gesetzliche Witwen- oder Witwerrenten. Auch Geschäftspartner, die gemeinsam eine Firma aufbauen, können sich absichern.
Wichtige Aspekte sind hier: Nichtraucher, Motorradfahrer, Laufzeit, Eintrittsalter
In der Regel sollten Sie im Idealfall das 2 1/2 -fache Ihres Jahres-Einkommens absichern.